416.353.210.6

Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und –elektronikerinnen an die Gewerbeschule Thun

Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und –elektronikerinnen an die Gewerbeschule Thun Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Juni 2002

Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993

verfügt:

1.

Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (11. August 2002) werden die Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und -elektronikerinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerbeschule Thun zugewiesen.

2.

Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und -elektronikerinnen, welche die Lehre vor 2002 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.

DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR Ruth Gisi Regierungsrätin

Publiziert im Amtsblatt vom 14. Juni 2002.

1.

BGS 416.353.12.