416.353.215.2
Interkantonale Fachklassen für Kellnerund Serviceangestellte-Lehrlinge in Burgdorf
Interkantonale Fachklassen für Kellnerund Serviceangestellte-Lehrlinge in Burgdorf Vf des Erziehungs-Departementes vom 28. März 1978
Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 19 der Verordnung vom 30. März 1965 zum Bundesge- 1 setz über die Berufsbildung ) vom 20. September 1963 und § 1 litera e der Vollzugsverordnung zum kantonalen Gesetz über die Berufsbildung vom2
10. April 1973 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 1978/1979 werden alle Kellner- und Serviceangestellte-Lehrlinge des Kantons Solothurn, die in das erste Lehrjahr eintreten, für den obligatorischen Berufsschulunterricht der Gewerbeschule Burgdorf zugewiesen.
2.
Lehrlinge, die bereits in der Ausbildung stehen, besuchen den Unterricht wie bisher.
3.
Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem Regionalen Schulabkommen der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz für gewerbliche und kaufmännische Berufsschulen mit berufsbegleitendem Unterricht.
4.
Im Sinne einer Übergangslösung entscheiden die Lehrbetriebe bis auf weiteres selber, ob sie ihre Lehrtöchter oder Lehrlinge in die Jahresklassen in Burgdorf oder in einen interkantonalen Fachkurs in ein Schulhotel des Schweizerischen Hoteliervereins schicken wollen. In diesem Fall beträgt der Kantonsbeitrag zur Zeit 600 Franken.