416.353.220.5
Zuweisung der Theatermaler-Lehrlinge an die Schule für Gestaltung in Zürich
416.353.220.5 Zuweisung der Theatermaler-Lehrlinge an die Schule für Gestaltung in Zürich Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. Januar 1988
Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absätze 2 und 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz 1 über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )
verfügt:
Mit Beginn des Schuljahres 1988/89 werden die Lehrlinge im Beruf Theatermaler für den gesamten beruflichen Unterricht der Schule für Gestaltung in Zürich zugewiesen.
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