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Kantonale Fachklassen für Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner- Lehrlinge in Solothurn

Kantonale Fachklassen für Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner- Lehrlinge in Solothurn Vf des Erziehungs-Departementes vom 5. Februar 1976

Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 19 der Verordnung vom 30. März 1965 zum Bundesge- 1 setz über die Berufsbildung ) vom 20. September 1963 und auf § 1 litera e der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April2

1973. )

verfügt:

1.

Mit Beginn des Schuljahres 1976/1977 werden alle Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge, die in das erste Lehrjahr eintreten für den obligatorischen Unterricht der gewerblich-industriellen Berufsschule Solothurn zugewiesen.

2.

Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge, die bereits in der Ausbildung stehen, besuchen den Unterricht wie bisher.

3.

Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge der Schulkreise Breitenbach und Dornach besuchen den Unterricht an der Gewerbeschule Liestal.