416.353.225.3

Zuweisung der Drechsler-Lehrlinge an die Gewerbeschule Langenthal

416.353.225.3 Zuweisung der Drechsler-Lehrlinge an die Gewerbeschule Langenthal Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. Januar 1988

Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absätze 2 und 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz 1 über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )

verfügt:

Mit Beginn des Schuljahres 1988/89 werden die Lehrlinge im Beruf Drechsler für den gesamten beruflichen Unterricht dem Schulort Langenthal/BE zugewiesen. Diese Regelung gilt einlaufend für die Lehrlinge ab dem 1. und 2. Lehrjahr.

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