416.353.260.2
Zuweisung der Podologen und Podologinnen an die Berufsschule Zofingen
416.353.260.2 Zuweisung der Podologen und Podologinnen an die Berufsschule Zofingen Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 23. September 2005
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )
verfügt:
Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (16. August 2005) werden die Podologen und Podologinnen für den gesamten beruflichen Unterricht der Berufsschule Zofingen zugewiesen. Die Verordnung über die berufliche Grundbildung nach dem neuen Berufsbildungsgesetz für den neuen Beruf Podologe/Podologin wird ab 1. August 2005 in Kraft gesetzt.
Publiziert im Amtsblatt vom 4. November 2005.
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