416.353.451

Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen

416.353.451 Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen Vom 20. November 1989/16. Januar 1990

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn und der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband gestützt auf § 72 Absatz 4 des Gesetzes über die Berufsbildung und die 1 Erwachsenenbildung vom 1. Dezember 1985 )

vereinbaren:

Art. 1 . 1. Grundsatz

Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband (im folgenden Gewerbeverband) wird mit der Durchführung der Lehrabschlussprüfungen in den gewerblich-industriellen Berufen beauftragt.

Art. 2 . 2. Prüfungsreglement

Der Gewerbeverband regelt in einem Prüfungsreglement die Organisation, die Durchführung und die Finanzierung der Lehrabschlussprüfungen.

Das Prüfungsreglement bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.

Art. 3 . 3. Dauer und Kündbarkeit

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Sie ist mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf Ende eines Schuljahres kündbar.

Art. 4 . 4. Aufhebung bisherigen Rechts

Die Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen

Lehrabschlussprüfungen vom 18. Juni 1976 ) wird aufgehoben.

Art. 5 . 5. Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.