512.354

Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr

Vom 18.01.1983 (Stand 18.01.1983)

Art. 1

Die Amtsstelle Rechtsdienst für den Strassenverkehr wird neu als "Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr" organisatorisch in die Motorfahrzeugkontrolle Bellach eingegliedert.

Art. 2

Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 19701 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

GS 89, 253