513.633.2

Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien; Beitritt des Kantons Solothurn

Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien; Beitritt des Kantons Solothurn RRB von 4. Juni 1937

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf die Ausführungen des Vorstehers des Polizei-Departementes über den Zusammenschluss einer Anzahl Kantone zur Sanierung des Lotteriewesens

beschliesst:

1.

Das Polizei-Departement wird ermächtigt, die Vereinbarung vom

26.

Mai 1937 zwischen den Kantonen Aargau, Baselland, Baselstadt, Luzern, St. Gallen, Zürich und Zug über die gemeinsame Durchführung von Lotterien zu unterzeichnen.

2.

Das Polizei-Departement wird im weitern ermächtigt, den Beitritt des Kantons Solothurn zur Genossenschaft Schweizer National-Lotterie zu erklären und den bezüglichen Statuten zuzustimmen.