615.154.3

Gebühren für die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen

Gebühren für die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen (beschlossen als Anhang zur Verordnung über die Benützung von Schulräumen und Schulanlagen der Kantons- und Berufsschulen)

RRB vom 25. März 1977

1. Gebühren für regelmässige Benützung Franken

1.1 Turnhallen, inbegriffen Garderobe, Duschen, Heizung

und Beleuchtung pro Jahresstunde 200

1.2 Sporträume (Schwingkeller usw.) pro Jahresstunde 100

1.3 Schulzimmer, inbegriffen Heizung und Beleuchtung

pro Jahresstunde 1201

1.4 Werkstatt- und Laborräume )

− je halber Tag 50- 75 − je ganzer Tag 100-150

2. Gebühren für gelegentliche Veranstaltungen,

Tagungen, Versammlungen, Konferenzen

2.1 Turnhallen, halber Tag oder Abend bis zu 4 Stunden,

inbegriffen Garderobe, Duschen, Heizung, Beleuchtung 40 jede weitere Stunde 10

2.2 Turnanlagen, inbegriffen Garderobe und Duschen 30

2.3 Aula, Vortragssaal, Singsaal, Mensa, Mehrzweckraum je

nach Belegung − bis zu 50 Sitzplätzen 20- 50 − 51-99 Sitzplätze 50- 80 − 100 und mehr Sitzplätze 80-150

2.4 Schulzimmer, pro Abend oder Halbtag 10- 20

2.5 Schulküche, pro Abend oder Halbtag 50

2.6 Wenn bei Veranstaltungen ein Eintrittsgeld erhoben

2 wird, erhöhen sich die Gebühren wie folgt ): − bei gemeinnützigen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen um 50% − bei wirtschaftlichen Veranstaltungen um 100%