813.151.1
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel
813.151.1 Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel RRB vom 19. November 1971
Der Regierungsrat erklärt hiermit namens des Kantons Solothurn den Beitritt zur neuen Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel vom 3. Juni 1971.
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