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Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen
Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen1 (Vom 18. November 2020) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Familienzulagen vom 26. Juni 20082, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1 Höhe der Familienzulagen
Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat.
Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.
Art. 2 Beitragssatz
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt1.3 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am1. Januar 2021 in Kraft.3
Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 20164 aufgehoben.