708.21

Regierungsratsbeschluss betreffend die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen

vom 16.11.1976 (Stand 20.11.1976)

Art. 1

Die Verwendung von Wasserstoff oder anderen Brenngasen für die Füllung von Kinder- und anderen Kleinballonen, wie Spiel-, Hochzeits-, Reklameballonen, im Kanton Thurgau wird mit sofortiger Wirkung verboten.

Nicht unter das Verbot fallen Sonden-, Markierungs-, Frei- und Fesselballone.

keine Angabe