058-03-V2005-01.01.pdf

StP 58 Nr. 3

Bemessung Einkommens- und Vermögenssteuer:

Heirat - Zuzug Ehepartner aus dem

Ausland

1. Sachverhalt

Ein im Kanton Thurgau ansässiger Steuerpflichtiger heiratet per 30.6.2005. Die bis- her in Deutschland ansässige Ehegattin zieht nach der Heirat zu ihrem Ehepartner in

den Kanton Thurgau. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zeigen

folgen-

des Bild:

2005

Einkommensverhältnisse

Bemerkungen

bis 30.6.

ab 1.7.

Total

Ehemann

Lohn inkl. 13. Gehalt 1)

32 500

35 750

68 250

Wertschriftenertrag

3 600

7 400

11 000

Berufsauslagen Ehemann

-975

-1 073

-2 048

Schuldzinsen

-4 000

-4 000

-8 000

Säule 3a

Zahlung 5.6.05 -5 000

0

-5 000

Reineinkommen Ehemann 2005 2)

26 125

38 077

64 202

Ehefrau

Lohn

31 800

31 800

63 600

13. Gehalt

5 300

5 300

Wertschriftenertrag Ehefrau

4 500

8 000

12 500

Berufsauslagen Ehefrau

-954

-1 113

-2 067

Reineinkommen Ehefrau 2005 2)

35 346

43 987

79 333

1)

Der Ehemann tritt per 1.7.2005

eine neue Stelle an. Daher erhält er per 30. Juni

und per 31. Dezember jeweils anteilsmässig das 13. Gehalt ausbezahlt.

2)

Vor Berücksichtigung Versicherungsabzug.

Vermögensverhältnisse

2005

per 30.6. per 31.12.

Ehemann

Wertschriften

355 000 360 000

Schulden

-100 000 -100 000

Reinvermögen Ehemann 2005

255 000 260 000

Ehefrau

Wertschriften

410 000 415 000

Auto

25 000 25 000

Reinvermögen Ehefrau 2005

435 000 440 000

01.01.2005

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ersetzt 31.03.2004

StP 58 Nr. 3

2. Gemeinsame Veranlagung

Der Zuzug des Ehepartners erfolgte

aus dem Ausland. Es erfolgt eine gemeinsame

Veranlagung der Ehegatten zum Tarif für Verheiratete unter Berücksichtigung der

unterjährigen Steuerpflicht des zugezogenen Ehegatten.

Für die Bemessung der Steuer wird das gesamte während der Steuerperiode erzielte

Reineinkommen und Reinvermögen des

bereits im Kanton Thurgau wohnhaften

Ehepartners sowie das seit Zuzug des anderen Ehegatten realisierte Einkommen

und dessen Vermögen herangezogen.

Das seit dem Zuzug erzielte Reineinkommen des zugezogenen Ehepartners wird für

die für die Satzbestimmung auf ein

Jahr hochgerechnet. Sein Vermögen wird pro rata

temporis besteuert.

2.1. Kanton Thurgau: Veranlagung Einkommenssteuer

Ehemann vom 1.1. - 31.12.2005; Ehefrau vom 1.7. - 31.12.2005

2005

Einkommen

Bemerkungen

steuerbar

satzbe-

stimmend

Lohn Ehemann inkl. 13. Gehalt

1.1.-31.12.2005

68 250

68 250

Lohn Ehefrau exkl. 13. Gehalt 1)

1.7.-31.12.2005

31 800

63 600

13. Gehalt Ehefrau

für 1 Jahr, Ausz. 12.2005

5 300

5 300

Wertschriftenertrag Ehemann

Erträge 1.1.-31.12.2005

11 000

11 000

Wertschriftenertrag Ehefrau 2)

Erträge 1.7.-31.12.2005

8 000

8 000

Berufsauslagen Ehemann

1.1.-31.12.2005

-2 048

-2 048

Berufsauslagen Ehefrau

1.7.-31.12.2005

-1 113

-2 067

Schuldzinsen Ehemann

1.1.-31.12.2005

-8 000

-8 000

Säule 3a Ehemann

Zahlung vom 5.6.2005

-5 000

-5 000

Versicherungsabzug 3)

für Verheiratete

-6 200

-6 200

Steuerbares Einkommen

101 900

132 800

1)

Beim Lohn der zugezogenen Ehefrau werden nur die seit dem Zuzug (1.7.2005)

ausbezahlten Löhne berücksichtigt. Das 13. Monatsgehalt wird für die

Satzbestim-

mung nicht hochgerechnet (umfasst bereits 1 Jahr).

2)

Beim Wertschriftenertrag der zugezogenen Ehefrau werden nur die seit

dem Zuzug

(1.7.2005) erzielten Erträge berücksichtigt.

3)

Versicherungsabzüge werden gemäss der Dauer der Steuerpflicht des Ehepartners mit der längeren Steuerpflicht gewährt. Der Ehemann ist ganzjährig im Kanton Thurgau steuerpflichtig ist, weshalb die vollen Abzüge gewährt werden.

ersetzt 31.03.2004

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01.01.2005

StP 58 Nr. 3

2.2. Kanton Thurgau: Veranlagung

Vermögenssteuer

Ehemann vom 1.1. - 31.12.2005; Ehefrau vom 1.7. - 31.12.2005

Per 31. Dezember 2005 beträgt das Vermögen der aus dem Ausland zugezogenen Ehefrau Fr. 440 000. Dieser Betrag wird mit der Dauer der Steuerpflicht im Kanton

Thurgau gewichtet. Die Differenz

zwischen dem Vermögen der Ehefrau per 31. De-

zember 2005 und dem gewichteten Betrag wird vom Reinvermögen in Abzug ge-

bracht.

Vermögen

Bemerkungen

2005

Wertschriften Ehemann

Stand per 31.12.2005

360 000

Wertschriften Ehefrau

Stand per 31.12.2005

415 000

Auto Ehefrau

25 000

Schulden Ehemann

Stand per 31.12.2005

-100 000

Reinvermögen vor Gewichtung

per 31.12.2005

700 000

Gewichtung Vermögen Ehefrau

Fr. 440 000 : 360 x 180

-220 000

Reinvermögen nach Gewichtung

per 31.12.2005

480 000

Steuerfreibetrag

für Verheiratete

-100 000

Steuerbares Vermögen

per 31.12.2005

380 000

01.01.2005

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