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Steuerverwaltung

StP 19 Nr. 1

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

1. Allgemeines

Gemäss § 19 StG sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Ne- beneinkünfte steuerbar. Steuerbar sind somit grundsätzlich sämtliche geldwerten Vorteile, welche ein Arbeit- nehmer als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhält, die er gestützt auf ein Arbeits- verhältnis ausübt. Zu den Einkünften zählen auch die Nebenbezüge, beispielsweise Provisionen, Tan- tiemen, Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen (vgl. StP 19 Nr. 3), Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Erfolgsprämien, Trinkgelder, Beiträge des Arbeitgebers an die Ausbildung des Mitarbeiters (vgl. StP 29 Nr. 6, Ziff. 9) und unter Umständen auch Spesenentschädigungen (vgl. StP 19 Nr. 2).

2. Definition unselbständige Tätigkeit

Eine unselbständige Tätigkeit übt jemand aus, der zum Empfänger seiner Arbeitsleis- tung (Arbeitgeber) in einem Arbeitsverhältnis steht. Folgende Merkmale sind für ein Arbeitsverhältnis charakteristisch:

  • Entgeltlichkeit;

  • Arbeitsleistung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit;

  • rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, Weisungsgebunden- heit.

30.06.2007 - 1/1 - ersetzt 01.01.2002