076-04-V2002-01.01 CIneu.pdf
Steuerverwaltung
StP 76 Nr. 4
Verzinsung Kontokorrent Aktionär: verdeckte Gewinnausschüttung
1. Allgemeines
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse an Aktionä- re oder Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine verdeckte Ge- winnausschüttung (geldwerte Leistung) im Sinne von Art. 76 Abs. 1 Ziff. 2 lit. e StG dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die auf Guthaben der Beteiligten oder ihnen nahestehenden Personen vergütet werden (vgl. StP 76 Nr. 2).
2. Überprüfung anhand Merkblatt
Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der direkten Bundes- steuer prüfen die Veranlagungsbehörden die Höhe der Zinssätze für Aktionärsdarle- hen und -vorschüsse anhand dem folgenden Merkblatt:
„Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen“
Das Merkblatt hat die Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben herausgegeben. Das Abstellen auf den Zinssatz gemäss Merkblatt lässt sich deshalb rechtfertigen, weil der Steuerbehörde die Festsetzung des Zinssatzes z.B. aufgrund der vereinbar- ten Dauer, der Art der Kapitalbeanspruchung, des Risikos und der vereinbarten Si- cherheiten im Einzelfall Schwierigkeiten bereitet. Es ist daher praktikabel und ge- währleistet eine rechtsgleiche Behandlung der Betroffenen. Dem Steuerpflichtigen bleibt allerdings der Nachweis offen, dass in seinem Fall die Verhältnisse (Risiko, besondere Umstände etc.) im Vergleich zu den Angaben des Merkblattes klar anders liegen.
01.01.2002 - 1/1 - neu