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Steuerverwaltung

StP 77 Nr. 2

Mitarbeiterlöhne als passiver Rechnungsabgrenzungsposten Passiv abgegrenzte Gehälter, die eine Gesellschaft nicht beteiligten Mitarbeitern und nicht beherrschenden Aktionären periodenverschoben gutschreibt, werden steuerlich als geschäftsmässig begründeter Aufwand (vgl. StP 77 Nr. 1) anerkannt. Die passive Rechnungsabgrenzung des Lohnes eines beherrschenden Aktionärs wird steuerlich hingegen nur zugelassen, wenn der Jahreslohn inklusive der abge- grenzten Lohnbestandteile nicht übersetzt ist (vgl. StP 76 Nr. 3). Der zeitlich abge- grenzte Lohn (Bonus) muss zudem im Lohnausweis des Folgejahres enthalten sein. Wird der Lohn (Bonus) jedoch dem Aktionärs-Kontokorrent gutgeschrieben, so muss dieser im Lohnausweis des betreffenden Kalenderjahres zwingend enthalten sein, da der Aktionär mit der Verbuchung auf dem Aktionärs-Kontokorrent einen direkten An- spruch auf diese Lohnzahlung erwirbt und damit Einkommen realisiert.

31.08.2006 - 1/1 - ersetzt 01.01.2002