120a-01-V2021-01.01.pdf
Steuerverwaltung
StP 120a Nr. 1
Mitarbeiterbeteiligungen: Quellensteuerpflicht
1. Allgemeines
Geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen sind in der Regel zusammen mit dem übrigen Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit nach § 109 oder § 114 StG respektive Artikel 83 oder Artikel 91 DBG an der Quelle zu besteuern (vgl. StP 110 Nr. 1 Ziff. 1). Für die allfällige Ausscheidung von im Ausland geleisteten Arbeitstagen wird auf das Kreisschreiben Nr. 45 "Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeit- nehmern" der eidgenössischen Steuerverwaltung verwiesen (KS Nr. 45 Ziff. 6.7). Für weitere Ausführungen, insbesondere zur anteilsmässigen Besteuerung von Mit- arbeiterbeteiligungen (vgl. Art. 97a DBG), wird auf das Kreisschreiben Nr. 37 "Be- steuerung von Mitarbeiterbeteiligungen" der eidgenössischen Steuerverwaltung vom
22. Juli 2013 verwiesen (vgl. auch StP 19 Nr. 3 und StP 19 Nr. 6).
01.01.2021 - 1/1 - Neu