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Steuerverwaltung

StP 2 Nr. 8

Steuerausscheidung: Kauf oder Verkauf eines Privatgrundstücks

1. Allgemeines

Bei Begründung oder Aufhebung eines Nebensteuerdomizils infolge Kauf oder Ver- kauf eines Grundstücks gilt die Einheit der Steuerperiode. Die Steuerpflicht dauert vom 1.1. - 31.12. der Steuerperiode (vgl. StP 55 Nr. 2). Für die Steuerausscheidung erfolgt bei Kauf oder Verkauf eines Grundstückes im interkantonalen Verhältnis eine Gewichtung aufgrund der tatsächlichen Besitzesdauer während der Steuerperiode.

2. Kauf eines Privatgrundstückes

2.1. Grundsatz

Beim Kauf eines Grundstückes wird der betreffende Repartitionswert mit der Be- sitzesdauer gewichtet (vgl. StP 2 Nr. 7). Der gewichtete Vermögenswert wird sodann dem Belegenheitskanton zugeteilt (vgl. nachfolgendes Beispiel). Der in der Steuerpe- riode erzielte Ertrag und die Gewinnungskosten (Unterhalts- und Verwaltungskosten) des betreffenden Grundstückes werden objektmässig dem Belegenheitskanton zuge- teilt. Die Zuteilung der Schulden und Schuldzinsen erfolgt dagegen im Verhältnis der den Kantonen zugeteilten Aktiven am Ende der Steuerperiode.

2.2. Beispiel mit Repartitionswerten ab 2019 ff.

Kauf einer Liegenschaft im Kanton Graubünden am 1. Juli Der Repartitionswert des Kantons Graubünden beträgt 140%: Vermögensverhältnis im Kaufjahr per 31. Dezember Vermögen Repartitionswert Steuerwert Liegenschaft GR Fr. 300 000 Fr. 420 000 140% bewegliches Vermögen Fr. 180 000 Hypotheken Fr. 280 000 Steuerausscheidung Vermögen im Kaufjahr Vermögen per 31.12. Total TG in % GR in % Repartitionswert GR 420 000 0 420 000 Gewichtung Liegenschaft 1) 0 210 000 -210 000 Bewegliches Vermögen 180 000 180 000 0 Total der Aktiven 600 000 390 000 65.00 210 000 35.00 Hypotheken -280 000 -182 000 65.00 -98’000 35.00 Anpassung auf Niveau TG 2) -70 000 -35 000 -35 000 Reinvermögen 250 000 173 000 69.20 77 000 30.80 Steuerfreibetrag -100 000 -69 200 69.20 -30 800 30.80 Steuerbares Vermögen 150 000 103 800 46 200 1) Gewichtung Liegenschaft nach Besitzdauer = Fr. 420 000 : 360 x 180 = Fr. 210 000 2) Angleichung auf Niveau TG/Zuteilung auf beteiligte Kantone nach Besitzdauer:

  • Repartitionsabschlag = Fr. 420 000 : 120% - Fr. 420 000 = - Fr. 70 000

  • Zuteilung - Fr. 70 000 : 360 x 180 = - Fr. 35 000 je auf TG und GR

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StP 2 Nr. 8

Einkommen im Kaufjahr

vom 1.1. bis 31.12.

Einkommen

Erwerbseinkommen

Fr. 75 000

Liegenschaftenertrag GR

Fr. 10 500

Wertschriftenertrag

Fr. 6 000

Liegenschaftenaufwand GR

Fr. 2 400

Berufsauslagen

Fr. 3 400

Schuldzinsen

Fr. 6 000

Säule 3a

Fr. 4 700

Freiwilige Zuwendungen

Fr. 1 900

Versicherungsabzug

Fr. 3 100

Steuerausscheidung Einkommen im Kaufjahr

Einkommen

Total TG

in %

GR

in %

Liegenschaftenertrag GR

10 500 0

10 500

Wertschriftenertrag

6 000 6 000

0

Vermögensertrag brutto

16 500 6 000

10 500

Liegenschaftenaufwand

-2 400 0

-2 400

Vermögensertrag netto

14 100 6 000

8 100

Schuldzinsen

-6 000 -3 900

65.00

-2 100

35.00

Erwerbseinkommen

75 000 75 000

0

Berufsauslagen

-3 400 -3 400

0

Säule 3a

-4 700 -4 700

0

Reineinkommen

75 000 69 000

92.00

6 000

8.00

Freiwillige Zuwendungen

-1 900 -1 748

92.00

-152

8.00

Versicherungsabzug

-3 100 -2 852

92.00

-248

8.00

Steuerbares Einkommen

70 000 64 400

5 600

3. Verkauf eines Privatgrundstückes

3.1. Grundsatz

Beim Verkauf eines Grundstückes wird der betreffende Repartitionswert (vgl. StP 2

Nr. 7) dem Belegenheitskanton zugeteilt. Für die

Zuteilung

der Vermögenswerte wird

sodann der Repartitionswert mit der Besitzesdauer gewichtet. Der Repartitionswert abzüglich dem gewichteten Vermögenswert ergibt den Korrekturwert für die Steuer-

ausscheidung (vgl. nachfolgendes Beispiel).

Der dem Spezialsteuerdomizil zugeteilte Bruttovermögensanteil kann in bestimmten

Fällen der Höhe des Vermögens am Ende der Steuerperiode entsprechen

oder grös-

ser sein. In diesem Fall

wird dem Spezialsteuerdomizil maximal die Höhe des Brutto-

vermögens am Ende der Steuerperiode zugeteilt; das Hauptsteuerdomizil erhält da-

gegen keinen Vermögensanteil zugewiesen.

Existieren mehrere Spezialsteuerdomizile, übernimmt der Kanton, in dem sich die verkaufte Liegenschaft befunden hat, den Teil, der zu Lasten des Hauptsteuerdo-

mizils geht und dessen Bruttovermögensanteil übersteigt.

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01.01.2019

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StP 2 Nr. 8

Der in der Steuerperiode erzielte Ertrag und die Gewinnungskosten (Unterhalts- und Verwaltungskosten) des betreffenden Grundstückes werden objektmässig dem Bele- genheitskanton zugeteilt. Das Besteuerungsrecht für allfällige Veräusserungsgewinne (vgl. StP 2 Nr. 20) auf unbeweglichem Privatvermögen steht ebenfalls ausschliesslich dem Belegenheits- kanton zu. Die Zuteilung der Schulden und Schuldzinsen erfolgt dagegen im Verhält- nis der den Kantonen zugeteilten Aktiven am Ende der Steuerperiode.

3.2. Beispiel mit Repartitionswerten ab 2019 ff.

Verkauf einer Liegenschaft im Kanton Graubünden per 31. März. Der Repartitions- wert des Kantons Graubünden beträgt 140%: Vermögensverhältnis im Verkaufsjahr per 31. Dezember Vermögen Repartitionswert Liegenschaft GR (nur bis 31.03.) Fr. 300 000 Fr. 420 000 140% Bewegliches Vermögen Fr. 420 000 Schulden Fr. 90 000 Steuerausscheidung im Verkaufsjahr Vermögen per 31.12. Total TG in % GR in % Liegenschaft GR 0 -420 000 420 000 Gewichtung Liegenschaft 1) 0 315 000 -315 000 Bewegliches Vermögen 420 000 420 000 0 Total der Aktiven 420 000 315 000 75.00 105 000 25.00 Schulden -90 000 -67 500 75.00 -22 500 25.00 Anpassung auf Niveau TG 2) 0 17 500 -17 500 Reinvermögen 330 000 265 000 80.30 65 000 19.70 Steuerfreibetrag -100 000 -80 300 80.30 -19 700 19.70 Steuerbares Vermögen 230 000 284 700 45 300 1) Gewichtung Liegenschaft: (Fr. 300 000 x 140%) : 360 x 90 = Fr. 105 000

  • Korrekturwert: Fr. 420 000 - Fr. 105 000 = Fr. 315 000

2) Angleichung auf Niveau TG/Zuteilung auf beteiligte Kantone nach Besitzdauer:

  • Repartitionsabschlag = Fr. 420 000 : 120% - Fr. 420 000 = - Fr. 70 000

  • Zuteilung Fr. 70'000 : 360 x 90 = Fr. 17'500 zu Gunsten TG und zu Lasten GR

Einkommen im Verkaufsjahr vom 1.1. bis 31.12. Einkommen Erwerbseinkommen Fr. 75 000 Liegenschaftenertrag GR Fr. 7 000 Wertschriftenertrag Fr. 10 000 Liegenschaftenaufwand GR Fr. 1 400 Berufsauslagen Fr. 3 840 Schuldzinsen Fr. 8 000 Säule 3a Fr. 6 760 Freiwilige Zuwendungen Fr. 900 Versicherungsabzug Fr. 3 100

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Steuerverwaltung

StP 2 Nr. 8

Steuerausscheidung im Verkaufsjahr

Einkommen

Total

TG

in %

GR

in %

Liegenschaftenertrag GR

7 000

0

7 000

Wertschriftenertrag

10 000

10 000

0

Vermögensertrag brutto

17 000

10 000

7 000

Liegenschaftenaufwand

-1 400

0

-1 400

Vermögensertrag netto

15 600

10 000

5 600

Schuldzinsen

-8 000

-6 000

75.00

-2 000

25.00

Erwerbseinkommen

75 000

75 000

0

Berufsauslagen

-3 840

-3 840

0

Säule 3a

-6 760

-6 760

0

Reineinkommen

72 000

68 400

95.00

3 600

5.00

Freiwillige Zuwendungen

-900

-855

95.00

-45

5.00

Versicherungsabzug

-3 100

-2 945

95.00

-155

5.00

Steuerbares Einkommen

68 000

64 600

3 400

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