002-27-V2013-15.10.pdf
Steuerverwaltung
StP 2 Nr. 27
Steuerausscheidung juristischer Personen: im internationalen Verhältnis
1. Allgemeines
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu beachten, dass die Doppelbesteue- rungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den betroffenen Staaten dem in- nerstaatlichen Recht vorgehen. Die meisten DBA sehen vor, dass die im Betriebs-
stättestaat | erzielten | Einkünfte auch dort besteuert werden können. Die Besteuerung |
richtet sich jedoch nach Massgabe des innerstaatlichen Rechts.
2. Staats- und Gemeindesteuern – Berücksichtigung ausländischer Verluste
2.1. Kapitalgesellschaften mit ausländischer Betriebsstätte
Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht grundsätzlich unbeschränkt (§ 70 Abs. 1 StG). Diese erstreckt sich aber nicht auf ausserkantonale Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke. Bezüglich der Ausscheidungsmethode gilt auch im internationalen Verhältnis der Vor-
rang der objektmässig | direkten Ausscheidung, die sich auf die Betriebsstättebuchhal- | |
tungen abstützt. | ||
Schreibt eine ausländische Betriebsstätte Verluste, sieht § 70 StG keine Verlustüber- nahme vor. Aufgrund des proportionalen Gewinnsteuersatzes bei den Staats- und Gemeindesteuern erübrigt sich eine satzbestimmende Berücksichtigung der auslän-
dischen Verluste.
2.2. Kapitalgesellschaften mit ausländischer Kapitalanlageliegenschaft
Auch im internationalen Verhältnis | gilt der Grundsatz der objektmässigen Besteue- | |||
rung (Besteuerung am Ort der gelegenen Sache). | ||||
Die objektmässige Besteuerung hat zur Folge, dass Verluste aus der ausländischen Kapitalanlageliegenschaft zum Gesamtgewinn der Kapitalgesellschaft hinzuzurech-
nen sind. | ||||
Beispiel: |
X-AG mit Sitz in Gottlieben, Kapitalanlageliegenschaft in Konstanz.
Jahr | Thurgau | Deutschland | Gesamtgewinn Steuerbarer Gewinn TG | |
2007 | 100 | 30 | 130 | 100 |
2008 | 190 | -40 | 150 | 190 1 |
2009 | 80 | 20 | 100 | 80 |
2010 | 100 | -20 | 80 | 100 1 |
1 | ||||
Aufgrund des proportionalen Gewinnsteuersatzes erübrigt sich eine satzbestim-
mende | Berücksichtigung. | |||
15.10.2013 | - 1/2 - ersetzt 30.06.2010 |
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StP 2 Nr. 27
3. Direkte Bundessteuer – Berücksichtigung ausländischer Verluste
3.1. Allgemeines
Gemäss Artikel 52 Absatz 3 DBG erfolgt die internationale Steuerausscheidung nach
den Grundsätzen des interkantonalen Doppelbesteuerungsrechts, wobei die | Be- | |
stimmungen der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen vorgehen. | ||
Im interkantonalen Doppelbesteuerungsrecht gilt der Vorrang der objektmässig direk- ten Ausscheidungsmethode, die auch im internationalen Verhältnis vorherrschen
dürfte.
3.2. Übernahme von ausländischen Verlusten
Anders als im kantonalen Recht sieht Artikel 52 Absatz DBG ausdrücklich vor, dass
Verluste | aus einer ausländischen Betriebsstätte zu übernehmen sind. Verzeichnet | |||
diese Betriebsstätte | innert der folgenden sieben Geschäftsjahre wiederum Gewinne, | |||
so erfolgt im Umfang | des übernommenen Verlustes eine Besteuerung. Aufgrund des | |||
proportionalen Gewinnsteuersatzes | bei der direkten Bundessteuer erübrigt sich eine | |||
satzbestimmende Berücksichtigung der ausländischen Verluste.
Verluste | aus ausländischen Kapitalanlageliegenschaften werden nur dann über- | |||
nommen, wenn die Gesellschaft im Belegenheitsstaat auch über eine Betriebsstätte
verfügt, | wobei zuerst der Verlust | mit einem allfälligen Betriebsstättegewinn verrech- | ||
net wird. | ||||
Artikel 52 Absatz 3 DBG legt fest, dass die Nachbesteuerung im Jahre der effektiven Verrechnung im Ausland zu erfolgen hat, resp. dass keine Nachbesteuerung durch
Revision | der schweizerischen Veranlagung im Jahre der Verlustübernahme erfolgt. | |||
Beispiel: | ||||
Die X-AG | mit Sitz in | Gottlieben verfügt über eine Betriebsstätte in Konstanz, welche | ||
eine separate Buchhaltung führt. | ||||
Jahr | Schweiz | Deutschland | Gesamtgewinn | Steuerbarer Gewinn CH |
2007 | 100 | 30 | 130 | 100 |
2008 | 190 | -20 | 170 | 170 |
2009 | 200 | 10 | 210 | 210 (200 + 10) |
2010 | 100 | 30 | 130 | 110 (100 + 10) |
ersetzt 30.06.2010 | - 2/2 - | 15.10.2013 |