019-05-V2022-01.01.pdf
Steuerverwaltung
StP 19 Nr. 5
Privatanteil für Geschäftsfahrzeug unselbständig Erwerbender
1. Allgemeines
Darf ein Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug auch privat benützen und hat er dafür keine oder lediglich eine zu tiefe Entschädigung zu entrichten, fliesst ihm ein geld- werter Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar.
2. Berechnung Privatanteil
2.1. Pauschalierter Privatanteil
Der zu deklarierende (und somit steuerbare) Privatanteil für die private Nutzung ei- nes Geschäftswagens durch einen Arbeitnehmer beträgt ab der Steuerperiode 2022 in der Regel 0.9 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat, mindestens aber Fr. 150 im Monat (diesbezüglich wird auf die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, Rz 21, verwiesen). Luxusfahrzeuge werden gemäss nachstehender Ziffer 2.3. behandelt. Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehal- tene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Leasing- vertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Bei einem anfänglich ge- leasten Fahrzeug, das anschliessend vom Arbeitgeber gekauft (und vom Arbeitneh- mer weiter benutzt) wird, bleibt der im Leasingvertrag ursprünglich festgehaltene Barkaufpreis massgebend. Auf den (tieferen) Übernahmepreis beim Kauf des Ge- schäftswagens durch den Arbeitgeber kann nicht abgestellt werden. Beispiel Kaufpreis des Fahrzeugs (exkl. MWST) = Fr. 30 000 pro Monat (0.9 % des Kaufpreises) = Fr. 270 Privatanteil auf 1 Jahr berechnet = Fr. 3 240 In Fällen, in denen der Privatgebrauch erheblich eingeschränkt ist, z. B. durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen, ist der Privatanteil für den Geschäftswagen nach den Verhältnissen des konkreten Einzelfalls festzulegen. Im Privatanteil inbegriffen ist (ab der Steuerperiode 2022) das zusätzliche Einkom- men für den Arbeitsweg (vgl. StP 19 Nr. 7). Entsprechend hat der Arbeitgeber im Lohnausweis zusätzlich das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen (vgl. Rz 9 und Rz 25 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises).
2.2. Privatanteil mit Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer
Neben der pauschalen Ermittlung des Anteils für die private Nutzung des Geschäfts- fahrzeugs besteht die Möglichkeit der effektiven Erfassung der Privatnutzung. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass keine Privatfahrten vorgenommen werden, ge- nügt dabei nicht, um auf die pauschale Ermittlung des Privatanteils zu verzichten.
01.01.2022 - 1/2 - ersetzt 01.01.2016
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StP 19 Nr. 5
Voraussetzung ist, dass die gefahrenen geschäftlichen und privaten Kilometer lückenlos in einem Bordbuch geführt werden (vgl. Rz 23 der Wegleitung zum Ausfül- len des Lohnausweises). Der im Lohnausweis zu deklarierende Anteil für die Privatnutzung wird so errechnet, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer (ab Steuerperiode 2022 inkl. Ar- beitsweg) mit dem entsprechenden Kilometeransatz multipliziert wird (Rz 23 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises). Beim Lohnausweis handelt es sich um eine Urkunde, dessen Richtigkeit und Voll- ständigkeit der Arbeitgeber bestätigt. Insofern hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Bescheinigungspflicht das Bordbuch periodisch zu kontrollieren. Die rückwirkende Ausstellung eines revidierten Lohnausweises ist nicht zulässig, da der Arbeitgeber das Bordbuch nicht mehr verlässlich kontrollieren/nachvollziehen kann.
2.3. Privatanteil beim Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
2.3.1. Grundsatz
Aus Gründen der Gleichbehandlung wird der pauschalierte Privatanteil für Geschäfts- fahrzeuge in der Regel auch bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften (Aktionär, Stammanteilsinhaber) angewandt. Ein nicht bereits verbuchter Privatanteil eines Gesellschafters wird dem steuerbaren Reingewinn der Kapitalgesellschaft hinzugerechnet. Zudem wird der Privatanteil dem Gesellschafter als geldwerte Leistung (Vermögensertrag) zum Einkommen hinzuge- rechnet.
2.3.2. Luxusfahrzeuge
Bei Geschäftsfahrzeugen mit Anschaffungspreisen über Fr. 100'000 ist zu prüfen, ob ein Luxusfahrzeug vorliegt. Die Qualifikation als Luxusfahrzeug richtet sich nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls. Gemäss der bundesgerichtlichen Recht- sprechung ist ein Luxusanteil zulässig (BGer, 1.5.2015,2C_697/2014). Ist der Luxuscharakter des Geschäftsfahrzeugs zu bejahen, so wird der Privatanteil entsprechend erhöht.
2.4. Verkauf Geschäftswagen an Mitarbeitende
Kann der Geschäftswagen vom Mitarbeitenden gekauft werden, bildet eine allfällige Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert (Ankaufswert nach Eurotax [blauer Eurotax]) Bestandteil des steuerpflichtigen Bruttolohnes.
ersetzt 01.01.2016 - 2/2 - 01.01.2022