098-01-V2024-07.01.pdf
Steuerverwaltung
StP 98 Nr. 1
Berechnung der Kapitalsteuer
1. Allgemeines
1.1. Betriebsgesellschaften
Gemäss § 98 StG beträgt die einfache Kapitalsteuer für Betriebsgesellschaften (Ka- pitalgesellschaften und Genossenschaften) 0,15 Promille des steuerbaren Kapitals
(vgl. StP 92 Nr. 1 Ziffer 2), mindestens jedoch Fr. 200.
1.2. Vereine Stiftungen und übrige juristische Personen
Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten gemäss § 100 StG eine einfache Kapitalsteuer von 0,15 Promille. Eigenkapital (vgl. StP 92 Nr. 1 Ziffer 4)
unter Fr. 100 000 wird nicht besteuert.
2. Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer
Gemäss § 100a StG wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet. In der Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der beiden Steuern zu entrichten
ist.
3. Beispiele
3.1. Keine Gewinnsteuer angefallen | ||||
Steuerart | Betrag | |||
Einfache Kapitalsteuer | Fr. 1 000 | |||
Einfache Gewinnsteuer | Fr. | 0 | ||
Einfache Steuer zu 100 % | Fr. 1 000 | |||
======== | ||||
Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern | ist | die volle einfache Kapital- | ||
steuer von Fr. 1 000 massgebend, da keine Gewinnsteuer angefallen ist.
3.2. Kapitalsteuer höher als Gewinnsteuer | ||||
Steuerart | Betrag | |||
Einfache Kapitalsteuer | Fr. 1 000 | |||
Einfache Gewinnsteuer Fr. | 900 | |||
Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. | 900 Fr. | 0 | ||
Einfache Steuer zu 100 % | Fr. 1 000 | |||
======== | ||||
Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. | Für | die Berechnung der kan- | ||
tonal geschuldeten Steuern ist somit die volle einfache Gewinnsteuer von Fr. 900 der Kapitalsteuer anzurechnen, womit eine Kapitalsteuer von Fr. 1 000 übrig bleibt.
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StP 98 Nr. 1
3.3. Gewinnsteuer höher als Kapitalsteuer
Steuerart Betrag Einfache Kapitalsteuer Fr. 1 000 Einfache Gewinnsteuer Fr. 5 000 Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 1 000 Fr. 4 000 Einfache Steuer zu 100 % Fr. 5 000 ======== Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kan- tonal geschuldeten Steuern ist somit die einfache Gewinnsteuer bis zur Höhe der Kapitalsteuer von Fr. 1 000 anzurechnen. Es resultiert eine einfache Kapitalsteuer von Fr. 1 000 und eine einfache Gewinnsteuer von Fr. 4 000.
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