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Steuerverwaltung

StP 19 Nr. 1

Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

1. Allgemeines

Gemäss § 19 StG sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Ne- beneinkünfte steuerbar. Steuerbar sind somit grundsätzlich sämtliche geldwerten Vorteile, welche ein Arbeit- nehmer als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhält, die er gestützt auf ein Arbeits- verhältnis ausübt. Zu den Einkünften zählen auch die Nebenbezüge, beispielsweise Provisionen, Tan- tiemen, Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen (vgl. StP 19 Nr. 3) Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Erfolgsprämien, Trinkgelder und auch Spesenentschädigun- gen (vgl. StP 19 Nr. 2).

2. Definition unselbständige Tätigkeit

Eine unselbständige Tätigkeit übt jemand aus, der zum Empfänger seiner Arbeitsleis- tung (Arbeitnehmer) in einem Arbeitsverhältnis steht. Folgende Merkmale sind für ein Arbeitsverhältnis charakteristisch:

  • Entgeltlichkeit

  • Arbeitsleistung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit

  • rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, Weisungsgebunden- heit

01.01.2002 - 1/1 - neu