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Steuerverwaltung
StP 19 Nr. 1
Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
1. Allgemeines
Gemäss § 19 StG sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnis mit Einschluss der Ne- beneinkünfte steuerbar. Steuerbar sind somit grundsätzlich sämtliche geldwerten Vorteile, welche ein Arbeit- nehmer als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhält, die er gestützt auf ein Arbeits- verhältnis ausübt. Zu den Einkünften zählen auch die Nebenbezüge, beispielsweise Provisionen, Tan- tiemen, Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen (vgl. StP 19 Nr. 3) Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, Erfolgsprämien, Trinkgelder und auch Spesenentschädigun- gen (vgl. StP 19 Nr. 2).
2. Definition unselbständige Tätigkeit
Eine unselbständige Tätigkeit übt jemand aus, der zum Empfänger seiner Arbeitsleis- tung (Arbeitnehmer) in einem Arbeitsverhältnis steht. Folgende Merkmale sind für ein Arbeitsverhältnis charakteristisch:
Entgeltlichkeit
Arbeitsleistung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, Weisungsgebunden- heit
01.01.2002 - 1/1 - neu