StP 30 Nr. 5 Selbständigerwerbende ohne Buchführungspflicht: Aufwandabgrenzung | steuerpraxis-tg
Bei Selbständigerwerbenden ohne Buchführungspflicht können angefangene Arbeiten nicht aufgerechnet werden.
Gemäss neuester Praxis des Bundesgerichts kann jedoch eine Aufwandabgrenzung (Vorleistungen) vorgenommen und so dem Periodizitätsprinzip Rechnung getragen werden.
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