20.2216

Reglement über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung

Vom 25.07.1983 (Stand 01.01.1984)

Der Regierungsrat des Kantons Uri,

gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (SR 832.20, SR 832.201),

beschliesst:

Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts

Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert1:

Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts

Nachstehende Erlasse werden aufgehoben:

  1. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern

  2. Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegennahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL

  3. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles

Artikel 3 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.

Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (RB 20.2215) nicht rechtskräftig, fällt es dahin.

AB 28.09.1993