Merkblatt zur Besteuerung von Wohnrecht und Nutzniessung, gültig ab 2024
Merkblatt zur Besteuerung von Wohnrecht und Nutzniessung | ||
(Stand 1. Januar 2025) | ||
Tabellarische Übersicht über die steuerliche Behandlung von Wohnrecht und Nutzniessung. Gemäss steuerlicher Praxis wird auf den Eintrag im Grundbuch abgestellt. Abweichende Spezialfälle sind mit dem Amt für Steuern vorab zu klären.
1. unentgeltliches Wohnrecht | Wohnrechtsgeber (WG) | Wohnrechtsnehmer (WN) |
Ertrag Wohnrecht | -- | Eigenmietwert gemäss steueramtlicher Schätzung |
Liegenschaftsunterhalt | Effektive oder pauschale Unterhaltskosten möglich | (bezahlt der WN die Unterhaltskosten, handelt es sich um ein entgeltliches Wohnrecht; somit ist Ziffer 2 massgebend) |
Schuldzinsen | WG deklariert sämtliche Schuldzinsen | (bezahlt der WN die Schuldzinsen, handelt es sich um ein entgeltliches Wohnrecht; somit ist Ziffer 2 massgebend) |
Vermögen | Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung | -- |
Schulden | WG deklariert sämtliche Hypothekarschulden | -- |
2. entgeltliches Wohnrecht | Wohnrechtsgeber (WG) | Wohnrechtsnehmer (WN) |
Ertrag Wohnrecht | WG deklariert in jedem Fall die vom WN bezahlten Mietein- nahmen (vom WN übernommene | Erreicht die vom WN bezahlte Miete (und/oder deren gleichgestellte Übernahme der Schuldzinsen / |
Schuldzinsen oder Unterhaltskosten sind Unterhalts-kosten) den Eigenmietwert | ||
der Miete gleichgestellt). | gemäss steueramtlicher Schätzung nicht, muss der WN die Differenz zum Eigenmietwert als Ertrag aus Wohnrecht deklarieren. | |
Liegenschaftsunterhalt | Effektive oder pauschale Unterhaltskosten möglich | -- |
Schuldzinsen | WG deklariert sämtliche Schuldzinsen | -- |
Vermögen | Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung | -- |
Schulden | WG deklariert sämtliche Hypothekarschulden | -- |
3. Nutzniessung | Eigentümer | Nutzniesser (NN) |
Ertrag Nutzniessung | -- | Eigenmietwert gemäss steueramtlicher Schätzung |
Liegenschaftsunterhalt | Trägt der Eigentümer | Effektive oder pauschale |
ausserordentliche Unterhalts- Unterhaltskosten möglich | ||
kosten selber, kann er diese | in | |
Abzug bringen. In diesem Fall kann der NN keinen pauschalen Unterhaltskostenabzug geltend | ||
machen. | ||
Schuldzinsen | -- | NN deklariert sämtliche Schuldzinsen |
Vermögen | -- | Schätzungswert gemäss steueramtlicher Schätzung |
Schulden | -- | NN deklariert sämtliche Hypothekarschulden |
Siehe Merkblatt über den privaten Gebäudeunterhalt
Ab 1.1.2024 ist die Nutzniessung sowie das unentgeltliche Wohnrecht dem selbstbewohnten
Wohneigentum gleichgestellt.
Beispiel: Der Eigenmietwert der Liegenschaft beträgt Fr. 15‘000, | die vereinbarte Miete beträgt lediglich | |
Fr. 12‘000. Daraus folgt: Der WG deklariert Fr. 12‘000 Mieteinnahmen, der WN deklariert Fr. 3‘000 als
Ertrag aus Wohnrecht.
Die pauschalen Unterhaltskosten sind vom ganzen Ertrag zu rechnen. Also gemäss Beispiel von
Fr. 15‘000.
Januar 2025 | Amt für Steuern |
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