Kinderabzug - Einkommenslimite und Vermögen Kinder
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 19.01.2021
Weisung Nr. 7.09
Kinderabzug bei Einkommen und Vermögen der Kinder
1. Kinderabzug und Sozialabzüge - Beispiele
Lehrlinge und Studenten bis zum Abschluss der Erstausbildung:
1. Situation:
Reineinkommen Rubrik 2400 < Fr. 20‘000.- Abzug bei Eltern gewährt
2. Situation:
Reineinkommen Rubrik 2400 < Fr. 20‘000.- Bewegliches Vermögen (Cash) > Fr. 100‘000.- kein Abzug bei Eltern
3. Situation:
Reineinkommen Rubrik 2400 > Fr. 20‘000.- kein Abzug bei Eltern
Nettoeinkommen Rubrik 2400:
Es wird das effektiv erzielte Einkommen berücksichtigt ohne Umrechnung für 1 Jahr
Diese Weisung betrifft bei Kanton und Gemeinde folgende Abzüge:
Kinderabzug
Versicherungsabzug
Eherabatt (35%; aktuell min. 640.-; max. 4‘560.-)
Abzug auf der Einkommenssteuer von 300.- pro Kind
Diese Weisung betrifft beim Bund die folgenden Abzüge:
Kinderabzug
Versicherungsabzug
Verheiratetentarif inkl. Abzug pro Kind (aktuell Fr. 251.-)
2. Inkrafttreten
Diese Weisung ersetzt diejenige vom 29.10.2003 und ist gültig ab Steuerperiode 2018.
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef