Kinderabzug - Einkommenslimite und Vermögen Kinder

Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung

Sitten, 19.01.2021

Weisung Nr. 7.09

Kinderabzug bei Einkommen und Vermögen der Kinder

1. Kinderabzug und Sozialabzüge - Beispiele

Lehrlinge und Studenten bis zum Abschluss der Erstausbildung:

1. Situation:

Reineinkommen Rubrik 2400 < Fr. 20‘000.- Abzug bei Eltern gewährt

2. Situation:

Reineinkommen Rubrik 2400 < Fr. 20‘000.- Bewegliches Vermögen (Cash) > Fr. 100‘000.- kein Abzug bei Eltern

3. Situation:

Reineinkommen Rubrik 2400 > Fr. 20‘000.- kein Abzug bei Eltern

Nettoeinkommen Rubrik 2400:

  • Es wird das effektiv erzielte Einkommen berücksichtigt ohne Umrechnung für 1 Jahr

Diese Weisung betrifft bei Kanton und Gemeinde folgende Abzüge:

  • Kinderabzug

  • Versicherungsabzug

  • Eherabatt (35%; aktuell min. 640.-; max. 4‘560.-)

  • Abzug auf der Einkommenssteuer von 300.- pro Kind

Diese Weisung betrifft beim Bund die folgenden Abzüge:

  • Kinderabzug

  • Versicherungsabzug

  • Verheiratetentarif inkl. Abzug pro Kind (aktuell Fr. 251.-)

2. Inkrafttreten

Diese Weisung ersetzt diejenige vom 29.10.2003 und ist gültig ab Steuerperiode 2018.

Bernard Morand Beda Albrecht

Adjunkt Dienstchef