Hilfe für die Festlegung der anwendbaren Tariftabelle für im Ausland ansässige quellensteuerpflichtige Personen 2026 (Grenzgänger)

Hilfe für die Festlegung der anwendbaren Tariftabelle - Personen mit Ansässigkeit im Ausland

Tarif für deutsche

Tarif für italienische Grenzgänger 3

Tarif für französische

Zivilstand

Kriterien für die Einstufung

Grenzgänger 2

Neue Ehemalige/ andere

Grenzgänger 4

Alleinstehende

ohne Kinder

L0

R0 A0

SFN0

Ledig

Geschieden

mit Kindern

nicht zusammenlebend

L0

R0 A0

SFN0

Getrennt

Verwitwet

höheres Einkommen als

zusammenlebend

im Konkubinat

Pn

Un Hn

SFN0

Partner

tieferes Einkommen als

L0

Partner

R0 A0

SFN0

alleinerziehend

Pn

Un Hn

SFN0

Verheiratete

ohne Kinder

Alleinverdiener

M0

S0 B0

SFN0

inkl.

beide arbeiten in der

eingetragene

Doppelverdiener

Schweiz

N0

T0 C0

SFN0

Partnerschaft 1

Ehepartner arbeitet im

Ausland

N0

T0 C0

SFN0

mit Kinder

Alleinverdiener

Mn

Sn Bn

SFN0

Doppelverdiener

beide arbeiten in der

Schweiz

Nn

Tn Cn

SFN0

Ehepartner arbeitet im

Ausland

Nn

Tn Cn

SFN0

1

Remarques :

2

=

Zwei Personen gleichen Geschlechts

=

falls tägliche Rückkehr an den Wohnort in Deutschland und Vorlage der Steuerbescheinigung GRE-1 oder GRE-2 (eine max. Anzahl von 60 Nichtrückkehrtagen aus berufl. Gründen bei einer ganzjährige Tätigkeit sind erlaubt)

Werden diese Vorgaben nicht erfüllt sind die Tarife für Ansässigkeit

in der Schweiz zu verwenden

3

=

für die Unterscheidung von neuen und

ehemaligen/anderen italienische

Grenzgängern verweisen wir auf die spezifischen Informationen unter www.vs.ch/italienische-grenzgaenger

4

=

falls die Ansässigkeitsbescheinigung

(Form. 2041 AS oder ASK) durch die KSTV akzeptiert wurde. Bei Fehlen letzterer und/oder bei nicht täglicher Rückkehr an den Hauptwohnsitz in Frankreich sind die Tarife

für Ansässigkeit in der Schweiz zu verwenden

n

=

Anzahl Kinder

Kinder : - Anzahl der Kinder für deren Unterhalt der Arbeitnehmer zur Hauptsache aufkommt

  • bei minderjährigen Kindern gemäss den nachgewiesenen Kindesverhältnissen (Nachweise)

  • bei volljährigen Kindern, die Anzahl in Erstausbildung (Nachweise)

  • alleinstehende Personen müssen zusätzlich nachweisen wonach das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt