Unterhaltskosten / Stromrechnung
Département des finances et de l’énergie Service cantonal des contributions Departement für Finanzen und Energie Kantonale Steuerverwaltung
Sitten, 19.01.2021
Weisung Nr. 4.11
Unterhaltskosten Liegenschaften – Stromtransportkosten, Gebühren für erneuerbare Energien, Miete Stromzähler
1. Praxisänderung
Das neue Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) und der Verordnung (StromVV) haben eine Anpassung der Energiekosten der Abonnenten eingeführt, was für die Unterhaltskosten der Liegenschaften und insbesondere den abzugsfähigen Grundgebühren der Elektrizitätsgesellschaften Änderungen zur Folge hat.
Ab dem 1. Januar 2009 werden die einzelnen Tarif-Komponenten getrennt ausgewiesen und werden auf einer detaillierten Rechnung dargestellt.
Die Stromrechnung enthält grundsätzlich folgende Komponenten:
die Energielieferung, welche dem Stromverbrauch entspricht
Die Transportgebühren, welche den Transportkosten der Energie (berechnet auf Basis des Stromverbrauchs) entsprechen
Gebühren für die Finanzierung von erneuerbaren Energien (berechnet auf Basis des Stromverbrauchs)
Gebühren der Gemeinden betreffend der Dienstleistungen für die Öffentlichkeit
Grundgebühren und Zählermiete (Fixe Gebühren für den Bezug von Elektrizität, welche nicht vom Stromverbrauch abhängig sind)
Die Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass nur die Grundgebühren (welche nicht vom Stromverbrauch anhängig sind) in Verbindung mit der Zählermiete abzugsfähig sind.
2. Inkrafttreten
Diese Weisung annulliert und ersetzt die Einschätzungspraxis, wie sie im Rahmen der internen Informationen Nr. 8 publiziert wurde und ist ab Steuerperiode 2012 gültig.
Bernard Morand Beda Albrecht
Adjunkt Dienstchef