417.3

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat)

Vom 1. Juni 2023 (Stand 9. Juni 2023)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) vom 31. Januar 18941,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich an den Ausbaukosten des OYM College Campus (Internat) mit 500 000 Franken.

Art. 2

Der Beitrag wird auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Internats am Standort Cham ausgerichtet.

Art. 3

Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

GS 2023/023