933.14-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom 8. Mai 19471)

Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung2), beschliesst:

I.

Der beiliegenden Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom 24./29. April 1947 wird die Genehmigung erteilt.

II.

Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

1) GS 15, 573 2) BGS 111.1

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