933.15-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch vom 27. Dezember 19581)
Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 lit. i der Kantonsverfassung2), beschliesst:
I. Dem beiliegenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches in Oberrisch wird die Genehmigung erteilt.
II. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
1) GS 17, 509 2) BGS 111.1
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