Schuldzinsenabzug
Schuldzinsenabzug
Die Schuldzinsen sind steuerlich bei derjenigen Partei zu berücksichtigen, die die Schuldzinsen effektiv trägt. Das kann der nutzungsbelastete Grundeigentümer oder auch die nutzungsberechtigte Person sein. Die Pflicht der nutzungsberechtigten Person zur Tragung von Schuldzinsen kann sich aus einem direkt mit dem Hypothekargläubiger eingegangenen Schuldverhältnis ergeben; sie kann aber auch auf einer Vereinbarung mit dem nutzungsbelasteten Grundeigentümer beruhen.