Rentenvorbezug

Rentenvorbezug

Rentenvorbezug nach der 10. AHV-Revision

Nach der 10. AHV-Revision besteht die Möglichkeit die AHV-Rente 1 oder 2 Jahre früher zu beziehen. Bei einem Rentenvorbezug erfolgt eine entsprechende Kürzung der Altersrente.

Männer:

Jahrgänge 1933 - 1937

1 Jahr

ab Jahrgänge 1938

2 Jahre

Frauen:

Jahrgänge 1939 bis 1941

1 Jahr

ab Jahrgang 2004

2 Jahre