Rentenvorbezug
Rentenvorbezug
Rentenvorbezug nach der 10. AHV-Revision
Nach der 10. AHV-Revision besteht die Möglichkeit die AHV-Rente 1 oder 2 Jahre früher zu beziehen. Bei einem Rentenvorbezug erfolgt eine entsprechende Kürzung der Altersrente.
Männer: | |
|---|---|
Jahrgänge 1933 - 1937 | 1 Jahr |
ab Jahrgänge 1938 | 2 Jahre |
Frauen: | |
Jahrgänge 1939 bis 1941 | 1 Jahr |
ab Jahrgang 2004 | 2 Jahre |