Besteuerung der AHV/IV-Renten
Besteuerung der AHV/IV-Renten
Ab dem Jahre 2001 unterliegen die AHV- und IV-Renten der Einkommenssteuer zu 100 %. Die ordentlichen wie auch die ausserordentlichen IV-Renten sind steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind auch die von der IV ausgerichteten Taggelder inkl. IV-Eingliederungszuschläge (Zuschläge für Unterkunft und Verpflegung).
Steuerfrei sind hingegen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die Hilflosenentschädigungen sowie die Kostenbeiträge der IV für medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen, für Hilfsmittel sowie für Sonderschulung und Anstaltsaufenthalt.