Waisenrenten

Waisenrenten

Die einfache Waisenrente beträgt für Kinder, deren Vater oder Mutter gestorben ist, 40 % der einfachen Altersrente. Der Anspruch auf die Rente steht grundsätzlich dem Kind zu. Nach der Praxis der AHV-Behörde wird die Waisenrente aber der Person ausbezahlt, welche die elterliche Sorge ausübt. Eine Auszahlung an das volljährige Kind erfolgt nur, wenn der überlebende Elternteil der Auszahlung an das volljährige Kind zustimmt.

Die Waisenrente für das minderjährige Kind hat die Person zu versteuern, welche die elterliche Sorge ausübt.

Volljährige Kinder bzw. Vollwaisen haben die Waisenrente aber selbständig zu versteuern.