Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Besteuerung von Einkünften aus Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) | ||
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Leistungen aus Arbeitslosenversicherung stellen grundsätzlich Ersatzeinkommen dar. Bei Personen, die nicht erwerbstätig waren und trotzdem in den Genuss von Arbeitslosengeldern kommen, handelt es sich um übriges Einkommen. | ||
Art und Form der Leistung | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
Arbeitslosentaggelder | Steuerbar zu 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Kurzarbeits-, Schlechtwetter-, Insolvenzentschädigung | Steuerbar zu 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Ausbildungs-, Einarbeitungszuschüsse | Steuerbar zu 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Vorehestandsregelung | Steuerbar zu 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Ausbildungskosten | Steuerfrei | Steuerfrei |
Arbeitslosenhilfe | Steuerfrei | Steuerfrei |