Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung
Besteuerung von Leistungen der Erwerbsersatzordnung
Erwerbsersatzordung (EO) | ||
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Leistungen aus Erwerbsersatzordnung stellen Ersatzeinkommen dar, sofern die Entschädigung für Erwerbsausfall erfolgt. Bei Personen, die nicht erwerbstätig waren und in den Genuss von Leistungen aus Erwerbsersatzordung kommen, handelt es sich um übriges Einkommen. | ||
Art und Form der Leistungen | Kantonssteuer | Direkte Bundessteuer |
Grundentschädigung | Steuerbar 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Kinderzulagen | Steuerbar 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Zulagen für Betreuungskosten | Steuerbar 100 % | Steuerbar zu 100 % |
Betriebszulagen | Steuerbar 100 % | Steuerbar zu 100 % |