Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Grundsätzliches und Höhe der Abzüge

Grundsätzlich sind alle Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen und zur Erzielung des Erwerbseinkommens im Bemessungsjahr notwendig sind, abzugsberechtigt. Werden solche Aufwendungen durch den Arbeitgeber vergütet, so entfällt die Abzugsberechtigung.

Rechtsgrundlage bilden für die Kantons- und Gemeindesteuern § 25 StG und § 10 VO StG und für die direkte Bundessteuer Art. 26 DBG und die Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (SR 642.118.1) samt Anhang. Die in diesem Anhang festgelegten Ansätze gelten sowohl für die direkte Bundessteuer wie auch für die Kantons- und Gemeindesteuern.