Grundsätzliches zum Pauschalabzug

Grundsätzliches zum Pauschalabzug

Der Pauschalabzug gemäss § 25 Abs. 1 Bst. c StG bzw. Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG steht jeder unselbständig erwerbstätigen Person zu, die der Steuererklärung einen vollständigen Lohnausweis beilegt.