Pauschalabzug oder konkreter Nachweis höherer Kosten
Pauschalabzug oder konkreter Nachweis höherer Kosten
Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufskosten geltend machen. Er muss diese jedoch konkret nachweisen.
Werden höhere übrige Berufskosten geltend gemacht, so kann der Pauschalabzug nicht mehr gewährt werden. Die Geltendmachung einer einzigen Position (z.B. für einen Personalcomputer) schliesst den Pauschalabzug aus.