Personalcomputer
Personalcomputer
Unselbständigerwerbende können die teilweisen Anschaffungskosten eines Personalcomputers geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz eines PC für die Berufsausübung oder für die Weiterbildung bzw. Umschulung erforderlich ist. In der Regel ist ein Privatanteil von mindestens 20 % zu berücksichtigen.
Im Zweifelsfalle ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder des Ausbildungsinstitutes beizubringen. In jedem Falle sind die Anschaffungskosten mit Originalbelegen nachzuweisen. Allfällige Beiträge oder Rabatte bei Bezug über den Arbeitgeber sind in Abzug zu bringen.