Arbeitszimmer
Arbeitszimmer
Voraussetzung für einen zusätzlichen Abzug ist, dass der Steuerpflichtige auf die berufliche Benützung eines Arbeitszimmers in seiner Privatwohnung angewiesen ist. Im Zweifel ist eine Bestätigung des Arbeitgebers beizubringen. Abzugsberechtigt sind in jedem Fall ausschliesslich die Kosten für ein Zimmer.
Berechnungsgrundlagen:
Mietzins oder Mietwert inkl. Nebenkosten pro Jahr ÷ (Anzahl Zimmer plus 2)
Die Kosten des Arbeitszimmers sind grundsätzlich im Pauschalabzug enthalten. Bei einem separaten Abzug für das Arbeitszimmer kann der Pauschalabzug deshalb nicht mehr gewährt werden.