Nicht abzugsfähige Kosten

Nicht abzugsfähige Kosten

Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere:

  • die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland;

  • die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz;

  • die Mehraufwendungen wegen des höheren Preisniveaus oder der höheren Steuerbelastung in der Schweiz;

  • die Kosten für Rechts- und Steuerberatung;

  • die Kosten für Schulbus, Schulbücher, Verpflegung und für ergänzende Angebote der Schulen wie freiwillige Kurse oder Ferienlager, Fremdbetreuung vor oder nach dem Schulunterricht.