Nicht abzugsfähige Kosten
Nicht abzugsfähige Kosten
Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere:
die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland;
die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz;
die Mehraufwendungen wegen des höheren Preisniveaus oder der höheren Steuerbelastung in der Schweiz;
die Kosten für Rechts- und Steuerberatung;
die Kosten für Schulbus, Schulbücher, Verpflegung und für ergänzende Angebote der Schulen wie freiwillige Kurse oder Ferienlager, Fremdbetreuung vor oder nach dem Schulunterricht.