Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
Pauschalspesen auf Grund eines nicht genehmigten Spesenreglementes
Soweit mit den Pauschalspesen nur effektive Auslagen des Arbeitnehmenden vergütet werden, können die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Übersteigt die Spesenvergütung jedoch die effektiven Auslagen, so ist der entsprechende Betrag zum steuerbaren Einkommen aufzurechnen.