Genehmigte Spesenreglemente
Genehmigte Spesenreglemente
Die Pauschalspesen in den genehmigten Spesenreglementen sind so festgesetzt, dass sie in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Deshalb können daneben die Abzüge für die Berufskosten gemäss § 25 StG und Art. 26 DBG geltend gemacht werden. Der Vorteil eines durch die Steuerverwaltung genehmigten Spesenreglements liegt darin, dass die genehmigten Pauschalspesen nicht mehr nachgewiesen werden müssen und für die Veranlagungsbehörden des Arbeitnehmers verbindlich sind.
In der Regel werden genehmigte Spesenreglemente von allen Deutschweizer Kantonen gegenseitig anerkannt.