Direkte Bundessteuer
Direkte Bundessteuer
Gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG werden von den Einkünften die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12'000.– (Steuerperiode 2016 bis Steuerperiode 2022) bzw. bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12'700.– (Steuerperiode 2023) bzw. Fr. 12'900.– (Steuerperiode 2024) bzw. Fr. 13'000.– (Steuerperiode 2025 und 2026) abgezogen, sofern:
ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt; oder
das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt.