Dauernde Lasten
Dauernde Lasten
Dauernde Lasten sind Verpflichtungen, welche dem Steuerpflichtigen auf Dauer oder während eines längeren Zeitraumes auferlegt sind, aus einem Vermögensgegenstand selber zu erbringen sind und dessen Nutzungswert vermindern. Die Entstehung von dauernden Lasten kann auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Sie können aber auch durch vertragliche Vereinbarung, letztwillige Verfügung oder Richterspruch entstehen. Häufig betreffen die dauernden Lasten das Grundeigentum einer steuerpflichtigen Person. Es handelt sich vor allem um Grunddienstbarkeiten gemäss Art. 730 - 744 ZGB, Nutzniessung und andere Dienstbarkeiten im Sinne von Art. 745 ff. sowie Grundlasten laut Art. 782 ff. Diese dauernden Lasten sind gemäss § 30 Bst. b StG und Art. 33 Bst. b DBG abzugsberechtigt, soweit sie nicht in persönlichen Dienstleistungen bestehen bzw. soweit sie sich nicht schon in einer Verminderung des Ertrages des belasteten Vermögens auswirken.