Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)

Verheiratetenabzug (nur direkte Bundessteuer ab Steuerperiode 2008)

Die mit Änderung vom 6. Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) beschlossenen Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung treten am 1. Januar 2008 in Kraft. In diesem Zusammenhang wird damit im Bereich der direkten Bundessteuer für alle Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, neu ein Verheiratetenabzug vom Einkommen eingeführt (vgl. Art. 35 Abs. 1 Bst. c DBG). Diese Regelung ist erstmals für die Steuerperiode 2008 anzuwenden.