Beschränkte Erwerbsfähigkeit
Beschränkte Erwerbsfähigkeit
Die Gründe für die Erwerbsunfähigkeit oder beschränkte Erwerbsfähigkeit der unterstützten Person dürfen nicht von dieser direkt beeinflussbar sein. Anerkannte Gründe sind körperliche und geistige Gebrechen. Auch eine altersbedingte Arbeitslosigkeit, mit nur geringer Aussicht auf Wiedereingliederung ins Berufsleben, wird als Grund anerkannt. Dagegen werden Arbeitslosigkeit oder reduzierte Arbeitstätigkeit nicht als Grund anerkannt.
Die Erwerbsunfähigkeit oder beschränkte Erwerbsfähigkeit - und damit die Unterstützungsbedürftigkeit -, muss nachhaltig sein und nicht nur vorübergehender Natur.